Allgemeine Geschäftsbedingungen von ISAT-Computers/Steffen
Göhrs
§ 1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch ISAT-Computers/ Steffen Göhrs. Sie gelten ausschließlich.
§ 2 Durch die Betätigung der "Akzeptieren"-Schaltfläche
akzeptiert der Kunde die
Die von ISAT-Computers/ Steffen Göhrs im Rahmen der Vertragsdurchführung
erhobenen personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung,
Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Marketingzwecke
von ISAT-Computers/ Steffen Göhrs genutzt.
(1) ISAT-Computers/ Steffen Göhrs haftet für Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. (2) Eine Schadensersatzhaftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen bleibt von der vorstehenden Bestimmung unberührt. (3) Die Haftung für von ISAT-Computers/ Steffen Göhrs zu vertretenden Verzug, anfängliches Unvermögen und Unmöglichkeit ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden mußte. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch, wenn ISAT-Computers/ Steffen Göhrs eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt.
§ 5 (1) Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs bereit, das Angebot anzunehmen, so erfolgt dies durch Auftragsbestätigung per Web-site (Mail ist eingegangen). (2) Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß-
und § 6 (1) ISAT-Computers/ Steffen Göhrs liefert die Ware gemäß
den Angabe auf der Web-Site (2) Ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs aufgrund von bei ISAT-Computers/ Steffen Göhrs bzw. deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern bzw. entsprechende Leistungen zu erbringen, verlängern sich diese Termine und Fristen entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. (3) Ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs mit einer Lieferung in Verzug, muß der Kunde ISAT-Computers/ Steffen Göhrs zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. (4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald ISAT-Computers/ Steffen Göhrs bzw. deren Lieferanten die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung bestimmten Person übergeben hat. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Kommt der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte in Verzug, so ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Kann ISAT-Computers/ Steffen Göhrs einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs berechtigt, diesen geltend zu machen.
(1) Die Zahlung der Ware erfolgt mittels Vorkasse, Nachnahme bar oder Überweisung (Ausland). Wird gegen Rechnung geliefert, so ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen (Deutschland) sowie innerhalb von 14 Tagen (Ausland) nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. (2) Dem Kunden kann je Lieferung ein pauschaler Versandkostenanteil in Höhe von bis zu Euro 15,00 in Rechnung gestellt werden. (3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ISAT-Computers/ Steffen Göhrs anerkannt sind. (4) Übt der Kunde ein ihm gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes zustehendes Widerrufsrecht aus, so hat er bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(1) ISAT-Computers/ Steffen Göhrs behält sich das Eigentum
an allen von ihr ausgelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen,
die ISAT-Computers/ Steffen Göhrs gegen den Kunden in unmittelbarem
Zusammenhang mit der gelieferten Waren nachträglich erwirbt, gleich
aus welchem Rechtsgrund, vor. (2) Bei Zahlungsverzug - auch hinsichtlich eines fälligen Teilbetrages - und bei anderem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
(1) ISAT-Computers/ Steffen Göhrs gewährleistet, daß die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit, beispielsweise bei handelsüblichen oder geringen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessungen, Ausstattung, Gewicht oder Design, bleibt außer Betracht. (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden. Etwaige Mängel sind vom Kunden ISAT-Computers/ Steffen Göhrs schriftlich mitzuteilen. (3) Liegt ein von ISAT-Computers/ Steffen Göhrs zu vertretender
Mangel vor, so ist ISAT-Computers/ Steffen Göhrs nach eigener Wahl
zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. (4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschl. entgangenem Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen, sofern nicht in § 4 eine anderweitige Regelung vorgesehen ist.
Der Kunde verpflichtet sich, ISAT-Computers/ Steffen Göhrs sowie deren Organe und Mitarbeiter von sämtlichen Verlusten, Kosten, Schäden und Ansprüchen freizustellen, die ISAT-Computers/ Steffen Göhrs dadurch entstehen, daß ISAT-Computers/ Steffen Göhrs aufgrund eines die allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzenden Verhaltens des Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird.
§ 12 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von ISAT-Computers/ Steffen Göhrs in Pretzier. (2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes handelt, wird Salzwedel als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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